 |  KostenDie Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Heilpraktiker rechnen die osteopathische Leistung nach der eigenen berufsständischen Gebührenordnung ab.
Mit welchen Patienten kann ich eine osteopathische Behandlung abrechnen?
• Privatpatienten
• Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung „Heilpraktiker“
• Selbstzahler
In der Regel werden 80 bis 100 Prozent der Kosten (Rechnung vom Heilpraktiker) von den Versicherungen/der Beilhilfe übernommen. Es ist deshalb
sinnvoll, sich vor einer Behandlung bei der jeweiligen Versicherung zu erkundigen, in welcher Höhe Kosten übernommen werden.
|