Kosten

Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Heilpraktiker rechnen die osteopathische Leistung nach der eigenen berufsständischen Gebührenordnung ab.

Mit welchen Patienten kann ich eine osteopathische Behandlung abrechnen?

• Privatpatienten
• Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung „Heilpraktiker“
• Selbstzahler
 
In der Regel werden 80 bis 100 Prozent der Kosten (Rechnung vom Heilpraktiker) von den Versicherungen/der Beilhilfe übernommen. Es ist deshalb
sinnvoll, sich vor einer Behandlung bei der jeweiligen Versicherung zu erkundigen, in welcher Höhe Kosten übernommen werden.